Wahlpflichtfächer

Schülerinnen und Schüler der FOS 12 müssen nach FOBOSO zwei und Schülerinnen und Schüler der BOS12, FOS13, BOS13 ein Wahlpflichtfach wählen. Sollte das Wahlpflichtfach Französisch oder Spanisch zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife gewählt werden, so ist in der 12. Jahrgangsstufe noch ein (FOS) bzw. kein (BOS) weiteres Wahlpflichtfach zu belegen.

Was ist allgemein bei der Wahl der Wahlpflichtfächer zu beachten?

  • Schülerinnen und Schüler der Berufsoberschule wählen ein Wahlpflichtfach aus.
  • Ein Wechsel oder ein Austritt aus einem Wahlpflichtfach während des Schuljahres ist nicht möglich.
  • Die Anzahl der freien Plätze in jedem Wahlpflichtfach ist begrenzt und der Zeitpunkt der Anmeldung ist für die Zuteilung entscheidend.
  • Bei der Wahl eines nicht einbringungsfähigen Wahlpflichtfaches verringert sich die Auswahl von Halbjahresergebnissen zur Festsetzung der Prüfungsergebnisse.
  • Jedes Wahlpflichtfach umfasst zwei Unterrichtsstunden pro Woche. Lediglich die zweiten Fremdsprachen umfassen vier Unterrichtsstunden pro Woche.

Was ist bei der Wahl einer zweiten Fremdsprache zu beachten?

  • Es darf keine zweite Fremdsprache gewählt werden, wenn in der entsprechenden Fremdsprache bereits Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 vorliegen (z. B. vier Jahre Französisch an der Realschule mit mindestens der Note 4 in der 10. Jahrgangsstufe).
  • Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife muss die zweite Fremdsprache in der 12. und 13. Jahrgangsstufe belegt werden.
  • Viele Studiengänge können mit der fachgebundenen Hochschulreife (ohne den Nachweis einer zweiten Fremdsprache) belegt werden.

Wahlmöglichkeiten

Je nach Ausbildungsrichtung und Stufe stehen ihnen verschiedene Wahlpflichtfächer zur Verfügung:

12. Klasse Gesundheit

12. Klasse Sozialwesen

12. Klasse Technik

12. Klasse Wirtschaft

13. Klasse Gesundheit

13. Klasse Sozialwesen

13. Klasse Technik

13. Klasse Wirtschaft