Jede Praktikumsstelle stellt für die Praktikant*innen einen Ansprechpartner. Dies sollte in der Regel diejenige Person sein, die auch für die Auszubildenden zuständig ist. Ansprechpartner in der Schule ist die Lehrperson, die für die Betreuung des Praktikums zuständig ist und in regelmäßigen Abständen die Praktikumsbetriebe und die jeweiligen Praktikant*innen dort besucht.
Die betreuende Lehrkraft meldet sich zum Besuch in der Regel nicht an. Dies liegt daran, weil die Lehrkraft im Allgemeinen an einem Tag eine bestimmte Region anfährt, um dort alle Schüler*innen, die in dieser Region das Praktikum machen, zu besuchen. Sollte der eigentliche Ansprechpartner nicht zur Verfügung stehen, kann die Lehrkraft auch mit einer anderen in die Betreuung eingebundenen Person sprechen.
Die Praktikumsstelle nimmt im Schulhalbjahr Leistungseinschätzungen der Praktikant*innen vor. In der Ausbildungsrichtung Technik finden diese am Ende des Betriebspraktikums statt. In den anderen Ausbildungsrichtungen erfolgen etwa zur Mitte und zum Ende der Praktikumszeit zwei Leistungseinschätzungen. Dafür füllt die Praktikumsstelle einen Einschätzungsbogen aus, der im Downloadbereich zum Praktikum auf unserer Homepage zu finden ist. Die Einschätzungsbögen werden in der Praktikumsstelle gemeinsam mit den Schüler*innen erstellt und besprochen. Sowohl die Praktikumsstelle als auch der Schüler/die Schülerin unterschreiben die beiden Einschätzungsbögen. Die Einschätzungsbögen werden von der praktikumsbetreuenden Lehrkraft für die Bewertung der fachpraktischen Tätigkeit herangezogen.
Falls im Praktikum der Umgang mit offenen Lebensmitteln erforderlich ist, haben die Ansprechpartner im Betrieb/der Einrichtung dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler vor Praktikumsbeginn die notwendige Lebensmittelbelehrung erhalten hat. Lebensmittelbelehrungen erfolgen durch das Gesundheitsamt oder durch einen Arzt.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen unsere Schülerinnen und Schüler nicht als Fahrzeuglenker eingesetzt werden.
Hinweise für Praktikumsbetriebe der Ausbildungsrichtungen Gesundheit und Soziales
Die Praktikumsstelle entscheidet selbst, ob sie beim Vorstellungsgespräch der Schülerin/des Schülers Folgendes bei Praktikumsantritt von der Schülerin/vom Schüler verlangt:- Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (Lebensmittelbelehrung)
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ArbMedVV)
- Impfschutz (von der FOS bei der Einschreibung der Schülerinnen und Schüler empfohlene Impfungen: Hepatitis B, Tetanus, Diphterie, Mumps/Röteln, Polio); eine aktuell wirksame Masernschutzimpfung muss am Schuljahresanfang vorgelegt werden
- Gesundheitszeugnis
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (grundsätzlich ist in Praktikumsstellen, in denen Schülerinnen und Schüler Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, wie z. B. beim Praktikumseinsatz in einer vorschulischen Kindereinrichtung, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich).
Hinweise für Praktikumsbetriebe der Ausbildungsrichtung Wirtschaft
Die Praktikumsstelle entscheidet selbst, ob sie beim Vorstellungsgespräch der Schülerin/des Schülers die Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (Lebensmittelbelehrung) bei Praktikumsantritt von der Schülerin/vom Schüler verlangt. Die Praktikumsstelle weist die Schülerin/den Schüler vor Praktikumsbeginn auf die Erfordernisse in der Stelle hin und kontrolliert bei Praktikumsbeginn, ob die Schülerin/der Schüler die gestellten Anforderungen erfüllt hat.Hinweise für Praktikumsbetriebe der Ausbildungsrichtung Technik
Unsere Schülerinnen und Schüler haben keine reale Berufserfahrung. Wir bitten die Betriebe deshalb, unseren Schülerinnen und Schülern keine gefährlichen Arbeiten zu übertragen
Bitte weisen Sie unsere Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass sie aus Sicherheitsgründen eine persönliche Sicherheitsausrüstung wie angemessene Kleidung bei Außenarbeiten, Sicherheitsschuhe und Schutzbrille zu tragen haben. Die Kosten sind von den Schülerinnen und Schülern zu tragen.