WAS IST DIE FOS?
Die FOS (Fachoberschule) baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und führt in zwei Jahren zur Fachhochschulreife (Fachabitur) oder in drei Jahren zur fachgebundenen Hochschulreife. Bei einem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangt man die allgemeine Hochschulreife.
Die FOS FFB bietet die Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen sowie Gesundheit.
Der Einstieg in die FOS erfolgt in der 11. Jahrgangsstufe (Ausnahme: Vorklasse). In der 11. Jahrgangsstufe der FOS absolviert man die Hälfe der Schulzeit in einer – der Ausbildungsrichtung entsprechenden – fachpraktischen Ausbildung. Der Wechsel zwischen Unterricht und fachpraktischer Ausbildung erfolgt im zweiwöchigen Rhythmus.
Die endgültige Aufnahme der Schüler erfolgt mit dem Bestehen des ersten Halbjahres der 11. Jahrgangsstufe (Probezeit).
Die schriftliche Abschlussprüfung am Ende der 12. Klasse (Fachabitur) bzw. am Ende der 13. Klasse (fachgebundene Hochschulreife) beinhaltet die Fächer Mathematik, Englisch, Deutsch und das jeweilige Profilfach 1 der Ausbildungsrichtung.
Schüler mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Fachhochschulreifezeugnis haben die Möglichkeit, die 13. Klasse der FOS zu besuchen und dort ihre fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
- allgemeine Fachhochschulreife
ermöglicht das Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang - fachgebundene Hochschulreife
erlaubt das Studium an einer Universität in einem Studiengang, der mit der gewählten Ausbildungsrichtung der FOS in Verbindung steht - allgemeine Hochschulreife
ermöglicht das Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang
Der Fahrplan zur FOS
Eintrittsvoraussetzungen
www.bfbn.de/berufliche-oberschule/aufnahme/ohne-berufsausbildung/
Zulassung zur FOS
Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
- Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Besuch der Vorklasse (§ 7 Abs. 2 FOBOSO)