Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Praxis vor. Praktische Erfahrungen werden an der Fachoberschule im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe erworben.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in der Regel in Blockform von unterschiedlicher Dauer in Betrieben, der Verwaltung oder in sozialen Einrichtungen im Wechsel mit dem allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht an der Schule. Dieser Wechsel von Theorie und Praxis bietet vor allem im fachtheoretischen Unterricht die Möglichkeit, auf praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zurückzugreifen.
Daneben bietet die fachpraktische Ausbildung eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung und eine erste Begegnung mit der Arbeitswelt. Mit der fachpraktischen Ausbildung sollen auch die Fähigkeiten gefördert werden, im Team zu arbeiten, Probleme zu erkennen und Arbeit selbst zu organisieren.
Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11. Die zeitliche Dauer während der Praktikumswochen entspricht in etwa der einer Vollzeitbeschäftigung.
Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in drei Bereiche:
- Fachpraktische Tätigkeit (fpT) in den Praktikumsstellen (Gewichtung 50 %)
- Fachpraktische Anleitung (fpAn) z. B. Berichte (Gewichtung 25 %)
- Fachpraktische Vertiefung (fpV) z. B. Leistungserhebung, Projektarbeit, mündliche Beiträge (Gewichtung 25 %).
Die fachpraktische Ausbildung wird im Zeugnis entsprechend der Gewichtungen mit Punkten bewertet. In die 12. Klasse darf nur vorrücken, wer in der fachpraktischen Ausbildung in der Summe der beiden Halbjahreszeugnisse mindestens 10 Punkte hat, dabei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte. Falls ein Bereich mit 0 Punkten bewertet wird, ist die fpA nicht bestanden.
Zum Schulhalbjahr erfolgt in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Sozialwesen ein Wechsel der Praktikumsstelle. In der Ausbildungsrichtung Technik untergliedert sich das Praktikum in ein Betriebspraktikum und dem Praktikum in der Schulwerkstätten. Die Zuteilung der Praktikumsstellen erfolgt durch die Schule. Für die Praktikumsstellen gibt es je nach Ausbildungsrichtung ein breites Spektrum an Möglichkeiten:
An schulfreien Tagen entfällt das Praktikum. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Sie sind über die Schule haftpflicht- und unfallversichert.
Eine Zusammenfassung aller Informationen bezogen auf die einzelnen Ausbildungsrichtungen finden Sie im Download-Bereich zur fachpraktischen Ausbildung.
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