Aufgaben der Praktikanten

Die Schüler*innen führen einen Tätigkeitsnachweis, in den sie in Kurzform die täglichen Tätigkeiten, die tägliche Arbeitszeit und eventuelle Fehltage eintragen. Die Praktikumsstellen werden gebeten, durch Unterschrift die Anwesenheit und/oder eventuelle Fehlzeiten zu bestätigen. Der Tätigkeitsnachweis wird nach jedem Praktikumsblock auch der praktikumsbetreuenden Lehrkraft der FOS vorgelegt.

Die Schüler*innen schreiben im Schuljahr 2 Praktikumsberichte und halten zwei Präsentationen. Die Schüler*innen werden über formale und inhaltliche Anforderungen an den Bericht/die Präsentation in der Schule informiert. Der Bericht ist von dem/der Schüler*in und der Praktikumsstelle zu unterschreiben. Die Praktikumsstelle ist berechtigt, bei sachlich unrichtigen Angaben eine Textänderung zu fordern. Die Geheimhaltungspflicht ist zu beachten. Den Bericht legen die Schüler*innen auch der praktikumsbetreuenden Lehrkraft vor.

Im Krankheitsfall sind die Schüler*innen angehalten, unverzüglich die Praktikumsstelle telefonisch und die Schule per Mail zu verständigen. Sind in der Ausbildungsrichtung Technik die Schüler*innen in der Lehrwerkstatt, so ist anstelle der Praktikumsstelle die Lehrwerkstatt per Email zu informieren.

Ergänzend haben die Schüler*innen der Ausbildungsrichtung Technik darauf zu achten, eine angemessene Kleidung und Sicherheitsausrüstung zu tragen. Die Kosten dafür übernehmen die Schüler*innen.

Zurück zur Übersicht (Info-Map) …