WAS IST DIE BOS?
Die BOS (Berufsoberschule) baut auf dem mittleren Schulabschluss und der Berufsausbildung auf und führt in einem Jahr zur Fachhochschulreife (Fachabitur) oder in zwei Jahren zur fachgebundenen Hochschulreife. Bei einem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangt man die allgemeine Hochschulreife.
Die BOS FFB bietet die Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit.
Die Schüler können abhängig von Ihren berufspraktischen Erfahrungen eine Ausbildungsrichtung wählen. Die Zuordnung der Ausbildungsberufe zu einer Ausbildungsrichtung finden Sie hier:
www.bfbn.de/berufliche-oberschule/aufnahme/berufszuordnung/
Der Unterricht findet in allgemeinbildenden Fächern und in den Profilfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung statt. Zusätzlich kann der Schüler aus einem Angebot von Wahlpflichtfächern auswählen.
Die endgültige Aufnahme erfolgt mit dem Bestehen der Probezeit, die am 15. Dezember endet.
Bestandteile der Abschlussprüfung sind Deutsch, Englisch, Mathematik und ein Profilfach je nach Ausbildungsrichtung.
Hier finden Sie einige Beispielsituationen zur Notenberechnung und Einbringung der Halbjahrsleistungen in der BOS 12
- allgemeine Fachhochschulreife
ermöglicht das Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang - fachgebundene Hochschulreife
erlaubt das Studium an einer Universität in einemStudiengang, der mit der gewählten Ausbildungsrichtung der FOS in Verbindung steht - allgemeine Hochschulreife
ermöglicht das Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang
Der Fahrplan zur BOS
Eintrittsvoraussetzungen
www.bfbn.de/berufliche-oberschule/aufnahme/mit-berufsausbildung/
Zulassung zur BOS
Schulische Vorbildung
- Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder - Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- erfolgreicher Abschluss der Vorklasse oder des Vorkurses (§ 7 Abs. 2 FOBOSO) oder
- bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (§ 7 Abs. 2 FOBOSO)
Berufliche Vorbildung
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
- bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
- mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit
Ausbildungsrichtungen an der BOS
Die Ausbildungsrichtung im Bereich der BOS ist nicht frei wählbar. Die notwendige berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen.
In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich den Nachweis erbringt für
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr in Vollzeit oder entsprechender Dauer in Teilzeit oder
- eine einschlägige fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule, die erfolgreich abgeschlossen wurde, oder
- ein einschlägiges betreutes Berufspraktikum von mindestens sechs Monaten in Vollzeit, das an die fachpraktische Ausbildung der Fachoberschule angelehnt ist und dem die aufnehmende Schule vorher zugestimmt hat.
Eine Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Ausbildungsrichtungen finden sie hier: https://www.bfbn.de/berufliche-oberschule/aufnahme/berufszuordnung/