Informationen zur 2. Fremdsprache an der Beruflichen Oberschule Fürstenfeldbruck

1. Wer benötigt den Nachweis einer zweiten Fremdsprache?

Eine zweite Fremdsprache benötigt, wer die Allgemeine Hochschulreife (Jahrgangsstufe 13) anstrebt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Jahrgangsstufe 13 auch ohne eine zweite Fremdsprache absolviert werden kann.

Übersicht über die Abschlüsse an der Fach- und Berufsoberschule:

12. Klasse Fachhochschulreife: ermöglicht ein Studium an einer Fachhochschule
13. Klasse ohne zweite Fremdsprache Fachgebundene Hochschulreife: ermöglicht ein fachgebundenes Studium an einer Universität gemäß der an der FOS/BOS besuchten Ausbildungsrichtung
13. Klasse mit zweiter Fremdsprache Allgemeine Hochschulreife: ermöglicht Universitätsstudium unabhängig von der besuchten Ausbildungsrichtung

2. Wie kann eine zweite Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen werden?

Durch Nachweis von Sprachkenntnissen auf mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) in den Sprachen Französisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch.


3. Welche Möglichkeiten der Anerkennung gibt es?

Der Nachweis kann grundsätzlich auf 3 verschiedenen Wegen erbracht werden:

  1. Wahlpflichtunterricht an der FOS/BOS
  2. Ergänzungsprüfung
  3. Kenntnisse aus vorherigen Schulbesuchen

Dabei müssen aber folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Das Niveau B1 in der jeweiligen Fremdsprache wird ausgewiesen, wenn mindestens die Note 4 erreicht wurde.
  • Nachweise, die an der FOS/BOS erbracht wurden (Wahlpflichtfach oder Ergänzungsprüfung), haben stets Vorrang vor externen Nachweisen. Nur erstgenannte Nachweise (N1 und N2) werden auch in den Abiturschnitt eingerechnet.
  • Die Anerkennungsmöglichkeiten sind hierarchisch aufgebaut, es muss also immer der Nachweis mit der niedrigsten Nummer herangezogen werden:

Rangfolge zum Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache:

N1:FOS/BOS: Jahrgangsstufe 13 (Anfänger- oder fortgeführter Unterricht) oder Ergänzungsprüfung
N2:FOS/BOS: Jahrgangsstufe 12 (fortgeführter Unterricht, aufbauend auf Niveau B1)
N3:Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (bei mindestens 4-jährigem versetzungserheblichen Unterricht)
N4:Schulisches Zertifikat im Rahmen der beruflichen Bildung
N5:Vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (i.d.R. Nachweis einer 1., 2., 3. oder spätbeginnenden Fremdsprache am Gymnasium oder DELF-Zertifikat, jeweils auf Niveau B1)

4. Welchen Wahlpflichtunterricht bietet die FOS/BOS Fürstenfeldbruck an?

An der FOS BOS Fürstenfeldbruck können die benötigten Kenntnisse der zweiten Fremdsprache in den Fächern Französisch und Spanisch erworben werden.

  • Der hierfür angebotene Wahlpflichtunterricht ist auf völlige Anfänger ausgerichtet.
  • In den Unterricht kann nur aufgenommen werden, wer in der entsprechenden Fremdsprache noch nicht über Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 gemäß GER verfügt.
  • Er behandelt in zwei Jahren den inhaltlichen Stoff einer zweiten Fremdsprache von vier Jahren in Realschule bzw. Gymnasium.
  • Der Unterricht umfasst in Jahrgangsstufe 12 und 13 jeweils vier Wochenstunden. Der Unterricht muss durchgängig in beiden Jahrgangsstufen besucht werden, ein Quereinstieg in die Jahrgangsstufe 13 ist also nicht möglich.

Darüber hinaus besteht für jene Schüler, die in Französisch oder Spanisch bereits das Niveau B1 nachweisen können, die Möglichkeit, ab der 12. Jahrgangsstufe den fortgeführten Fremdsprachunterricht zu besuchen und dort die jeweiligen Sprachkenntnisse zu vertiefen. (Voraussetzung: genug Interessenten für den Kurs).

5. Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erfüllt werden?

Nachweis der 2. Fremdsprache über den Wahlpflichtunterricht in der Jahrgangsstufe 13 (Nachweis N1):

  • beide Halbjahresleistungen müssen eingebracht werden
  • im Halbjahresergebnis 13/2 müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden UND
  • im Gesamtergebnis der 2. Fremdsprache müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden

Werden die eben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann im darauffolgenden Jahr die Ergänzungsprüfung abgelegt werden (→ siehe Punkt 6).

Nachweis der 2. Fremdsprache über den fortgeführten Sprachunterricht in der Jahrgangsstufe 12 (N2):

  • beide Halbjahresleistungen müssen eingebracht werden
  • im Halbjahresergebnis 12/2 müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden UND
  • im Gesamtergebnis der fortgeführten Fremdsprache müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden

6. Wann ist die Ergänzungsprüfung eine sinnvolle Option?

Die Ergänzungsprüfung kann in Französisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch abgelegt werden und bietet sich für diejenigen an, die

  • eine der genannten Sprachen bereits gut beherrschen (als Muttersprache oder nach einem längeren Aufenthalt im Ausland).
  • den Wahlpflichtunterricht in der Jahrgangsstufe 13 nicht bestanden haben.
  • keine anderen Nachweismöglichkeiten (N2 bis N5) vorlegen können.

Die Prüfung kann frühestens im Jahr des Besuchs der 13. Klasse abgelegt werden, allerdings ist der zeitgleiche Besuch des Wahlpflichtfachs in derselben Fremdsprache nicht gestattet. Soll die Prüfung also abgelegt werden, da der Wahlpflichtunterricht nicht bestanden wurde, ist dies frühestens im darauf-folgenden Jahr möglich. Eine zeitliche Begrenzung für das Ablegen der Prüfung nach dem Abitur gibt es aber nicht.

Die Ergänzungsprüfung wird zentral auf dem Niveau B1 gestellt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil mit der Gewichtung 2:1. Die Prüfungen finden rund um die regulären Abiturprüfungen statt (schriftliche Prüfung im Mai, mündliche im Juni/Juli).

Die benötigten Kenntnisse müssen selbstständig erworben werden; für Nicht-Muttersprachler ist ein Sprachaufenthalt sinnvoll.

Die Anmeldung für die Ergänzungsprüfung erfolgt über das Sekretariat der besuchten Schule bis spätestens 1. März des jeweiligen Schuljahres.

Weiterführende Informationen gibt es hier und bei der Fachbetreuung 2. Fremdsprache.