Fachreferat

In der 12. Jahrgangsstufe müssen alle Schüler*innen (auch db-Klassen) Fachreferate halten. Das Fachreferat in der 12. Klasse FOS und BOS soll die Schüler*innen auf die Anforderungen im Studium und im Beruf vorbereiten, indem sie selbstständig über einen längeren Zeitraum ein Thema erarbeiten und präsentieren.

Das Fachreferat darf in jedem Pflichtfach oder einbringungsfähigen Wahlpflichtfach gehalten werden (FOBOSO, Anlage 1).

Im Rahmen der Vorbereitung des Referats erweitern Sie Ihre Fähigkeit, Materialien themenbezogen auszuwählen, ihnen Informationen zu entnehmen, diese zu ordnen und aufgabengerecht zu verwerten. Sie befassen sich dabei mit Vorgängen und Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens (u.a. das Bibliographieren und Zitieren, um fremde Anteile in schriftlichen Arbeiten und Vorträgen deutlich zu machen).

Das Referat gibt ihnen außerdem die Möglichkeit, sich in der Präsentation fachlicher Themen vor Zuhörern und in der Veranschaulichung von Sachverhalten zu üben.

BEWERTUNG DES FACHREFERATS

  • Die Note des Fachreferats zählt als eigene Halbjahresleistung und erscheint auch als solche im Zeugnis. Sie wird nicht mit anderen Leistungen in dem jeweiligen Fach verrechnet (FOBOSO § 21Abs. 1).
  • Die Halbjahresleistung „Fachreferat“ kann nicht gestrichen werden. Sie zählt in den Abiturschnitt und ist relevant für die Zulassung zum Abitur.

Das Fachreferat kann somit für das Bestehen des Abiturs relevant sein:

  • Sollte das Fachreferat aufgrund nicht angemessener Leistung mit 0 Punkten bewertet werden, so sind gemäß Anlage 4 (FOBOSO) die Bestehensbedingungen zu beachten. Es ist damit die Zulassung zum Abitur bzw. das Bestehen der Abschlussprüfung gefährdet.
  • Wird das Fachreferat ohne ausreichende Entschuldigung versäumt oder die Leistung verweigert werden 0 Punkte vergeben und der Schüler nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (FOBOSO § 31 Abs. 2, § 19 Abs. 4).

BESTANDTEILE DES FACHREFERATS UND DEREN GEWICHTUNG

Vor dem Halten des Fachreferats muss eine schriftliche Ausarbeitung zu dessen Inhalten abgegeben werden. Zum Fachreferat gehört natürlich das Referat selbst mit einer reinen Vortragszeit von ca. 20 Minuten. Im Anschluss findet eine Vertiefung statt, beispielsweise durch eine Diskussion oder eine Übung (nach Absprache mit der Lehrkraft) über relevante und kontroverse Aspekte des Referatsthemas. Der/Die Referent*in muss Nachfragen der Lehrkraft und der Mitschüler*innen Rede und Antwort stehen können.

Das Referat selbst wird i.d.R. mit 80% gewichtet, die schriftliche Ausarbeitung geht i.d.R. mit 20% in die Bewertung ein. Die Benotung bzw. die Schwerpunktlegung innerhalb der beiden Bestandteile kann sich u. U. in den Fächern unterscheiden! Beachten Sie hierzu die Vorgaben Ihrer Fachlehrkraft auf dem Anmeldebogen. Es wird eine Gesamtnote vergeben, es muss sich also nicht um eine kleinschrittig „errechnete“ Note handeln!

DAS FACHREFERAT ALS ANGEKÜNDIGTER LEISTUNGSNACHWEIS

Falls es aus einem triftigen Grund nicht möglich ist, das Referat zu halten oder die schriftliche Ausarbeitung termingerecht abzugeben, informieren Sie Schnellstmöglich das Sekretariat telefonisch und Ihre Lehrkraft per Mail. Triftige Gründe, warum die schriftliche Ausarbeitung nicht fristgerecht abgegeben und das Fachreferat nicht zum vereinbarten Termin gehalten werden können, sind in der Regel nur längere Erkrankungen. Es gibt kaum andere Gründe für Versäumnisse der gesetzten Fristen.

KEINESFALLS zählen hierzu Internet-, Computer-, Speicher- und Druckerprobleme jeglicher Art oder sonstige, auf mangelnde Vorbereitung zurückzuführende, Gründe. Fangen Sie also rechtzeitig an.

Jedes Referat ist ein angekündigter Leistungsnachweis. Deshalb gilt bei Krankheit: ärztliches Attest, sonst 0 Punkte! Als Nachtermin müssen Sie immer von der unmittelbar folgenden Unterrichtsstunde ausgehen.

VERTEILUNG DER FACHREFERENT*INNEN AUF DIE FÄCHER

In der Regel sollen pro Fach drei Referate vergeben werden. Es gibt keinen Anspruch auf Berücksichtigung des individuellen Fachwunsches. Für eine möglichst faire und effiziente Verteilung der Fachreferent*innen auf die Fächer erfolgt die Zuteilung nach folgendem Zeitplan:

Erste Schulwoche:
Information über die allgemeinen Rahmenbedingungen durch die Klassenleitung

Bis Freitag der dritten Schulwoche:
Sammlung der Fachwünsche durch die Klassenleitung (gegen Unterschrift)

Erste Oktoberwoche:
Zuteilung in den einbringungsfähigen Wahlpflichtfächern, Religion und Ethik

Zweite und dritte Oktoberwoche:
Finale Zuteilung der Fächer im Klassenverband mit der Klassenleitung

Ab Herbstferien:
Vergabe der konkreten Fachreferatsthemen und Termine durch die Fachlehrkräfte

THEMENVERGABE

Die Vergabe des konkreten Themas und des Prüfungstermins erfolgt schriftlich durch die Fachlehrkraft und wird von dem/der Referent*in auf dem Anmeldebogen bestätigt. Bei Abwesenheit erfolgt die Vergabe per E-mail und wird nachträglich schriftlich bestätigt. Nach der Vergabe haben die Schüler*innen vier Wochen Zeit zur Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung, fünf Wochen bis zum Vortrag. Eine Woche vor dem Vortragstermin geben Sie bei der Fachlehrkraft die von Ihnen angefertigte schriftliche Ausarbeitung ab. Ausschließlich während der vierwöchigen Vorbereitungszeit haben die Schüler*innen die Möglichkeit, zu Inhalt und Aufbau des Themas mit der Fachlehrkraft Rücksprache zu halten.

Alle hier veröffentlichten Informationen sowie Hinweise zur Themenstellung, zum Vortrag, zur schriftlichen Ausarbeitung, Zitieren und Bibliographieren finden Sie in folgendem Leitfaden zum Fachreferat.