Eine Gleichbehandlung ohne zusätzliche schulische Hilfestellung kann oft nicht hergestellt werden. Daher ist es meist erforderlich, dass SchülerInnen mit Inklusionsbedarf (z.B. bei Sehbehinderung, Hörschädigung, Beeinträchtigung der körperlich-motorischen Entwicklung, Autismus etc.) individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich oder Notenschutz gewährt wird. Diese schulische Hilfestellung kann sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:
- Schulorganisatorische Maßnahmen:
- Behindertengerechte Einrichtung (Lift, niedrige Türklinken)
- Bildung kleinerer Klassen im Rahmen schulischer Möglichkeiten
- Auswahl eines geeigneten Sitzplatzes
- Informationen und Beratung der Klassenlehrer (Art der Beeinträchtigung, Maßnahmen, Einbeziehung des MSD)
- Rücksichtnahme bei der Auswahl der Praktikumsstelle
- Technische Hilfen:
Je nach Art der Beeinträchtigung stellt unsere Schule im Rahmen der Möglichkeiten notwendige technische Hilfen für die betroffenen SchülerInnen bereit, wie z.B. Laptop, geeignete Tische, Möglichkeit der Aufzugbenutzung. - Nachteilsausgleich bei Leistungserhebungen:
- Verwendung von geeigneten Aufgabenvorlagen (z.B. Vergrößerungen)
- Verlängerung der Arbeitszeit
- Verwendung technischer Hilfsmittel (z.B. Laptop)
Über Maßnahme, welche die Leistungserhebungen betreffen, entscheiden – nach Antragsstellung – die zuständigen Ministerialbeauftragten.
Falls bei Ihnen/Ihrem Sohn/Ihrer Tochter Inklusionsbedarf aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung vorliegt, dann wenden Sie sich bitte für ein erstes Gespräch an unsere Schulpsychologin und Inklusionsbeauftragte.